Der Staat fördert Immobilien - und das auf vielfältige Art und Weise. Hinlänglich bekannt dürften Fördermöglichkeiten für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen sein, aber auch beim Hauskauf lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen beziehen - oder beispielsweise dann, wenn eine Immobilie altersgerecht und barrierefrei modernisiert werden soll. Mit diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen ersten Überblick geben.
Zwei Komponenten bestimmen den angestrebten Energiewandel Deutschlands: Einerseits die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduzieren, andererseits den Energiebedarf generell verringern. Aus diesem Grund fördert beispielsweise die KfW verschiedene Maßnahmen, die zu einer gesteigerten Energieeffizienz der Immobilie beitragen.
Das sind beispielsweise:
Des Weiteren können ergänzend dazu Kommunen und Länder eigene Fördermöglichkeiten aus ihrem Haushalt beschließen - die sich vielmals mit den bundesweiten Zuschüssen und Fördermitteln der KfW kombinieren lassen.
Ebenfalls die KfW führt das "KfW-Wohneigentumsprogramm", mit dem sich Neueigentümer bei einer Eigennutzung zinsgünstige Darlehen von bis zu 100.000 Euro sichern können - unabhängig davon, ob die Immobilie beispielsweise sanierungsbedürftig oder ein Neubau ist.
Auch der Kauf von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften wird mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Wird eine Immobilie dann energieeffizient saniert, greifen wiederum verschiedene der oben genannten Instrumente.
Barrieren abbauen, die Immobilie stärker auf die Bedürfnisse im Alter ausrichten: Wer im (hohen) Alter weiterhin in der eigenen Immobilie wohnen möchte, kann diese vorausschauend barrierefrei umbauen - und dafür ebenfalls Zuschüsse und Fördermittel erhalten. Die Förderprogramme konzentrieren sich zum Beispiel auf die Anpassung der Raumaufteilung, den Umbau des Bades oder Hilfsmittel zur Überwindung von Stufen und Treppen. Zum aktuellen Zeitpunkt bietet die KfW einen Investitionszuschuss bis zu 6.250 Euro sowie einen Förderkredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro an.
Maßnahmen, die nachweislich dem Einbruchschutz förderlich sind, werden aktuell mit bis zu 1.600 Euro gefördert. Der Zuschuss wird sowohl Eigentümern als auch Mietern angeboten. Beachten Sie, dass dahingehend wie bei allen Fördermitteln konkrete Vorgaben einzuhalten sind.
Fördermöglichkeiten, insbesondere Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, sollten nicht ungenutzt bleiben. Sie können die Rentabilität der Immobilie maßgeblich steigern und zugleich aktiv zum Werterhalt beitragen. Aufgrund der Vielzahl verschiedener regionaler und bundesweiter Förderprogramme bieten wir unseren Kunden eine individuelle, auf die Immobilie zugeschnittene Beratung an - bei der wir Sie natürlich auch über die Förderkonditionen aufklären. Kontaktieren Sie uns!