Wenn Sie Ihre Immobilie in Essen, Mülheim an der Ruhr und Umgebung verkaufen oder vermieten möchten, benötigen Sie einen gültigen Energieausweis. Wir von Lindner Immobilien unterstützen Sie hierbei und achten selbstverständlich auch auf die erforderlichen Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen.
Die Energieeinsparverordnung - kurz EnEV - schreibt vor, dass ein Energieausweis für Immobilien erforderlich ist, wenn diese verkauft oder neu vermietet werden. Der Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Einmal wird der tatsächliche Verbrauch als Berechnungsgrundlage für die Energieeffizienz des Hauses genommen, einmal der voraussichtliche Bedarf. Der Gesetzgeber schreibt in der EnEV vor, welche Immobilien welchen Energieausweis benötigen beziehungsweise bei welchen Objekten die Eigentümer eine Wahlfreiheit haben.
Grundsätzlich steht es den Eigentümern der zuletzt genannten Immobilien frei, ob sie einen verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis beantragen. Da die Berechnungsverfahren bei den Energieausweisen unterschiedlich sind, kommen sie auch zu unterschiedlichen Ergebnissen und haben eine andere Aussagekraft. Ein Verbrauchsausweis spiegelt den tatsächlichen Verbrauch der Bewohner wider. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass der potenzielle Käufer oder Mieter ebenso heizt. Auch der durchschnittliche Energiebedarf kann vom tatsächlichen Verhalten der Bewohner abweichen.
Als erfahrene Immobilienmakler unterstützen wir Sie gerne bei Ihrer Entscheidung. Das Team von Lindner Immobilien stellt selbst rechtsgültige Verbrauchsausweise für Immobilien aus, die nach den geltenden Vorschriften der Energieeinsparverordnung berechnet werden. Für die Beantragung eines Bedarfsausweises, dessen Berechnung komplexer ist, vermitteln wir Sie gerne an die Energieberater aus unserem lokalen Partnernetzwerk.
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung über uns verkaufen möchten, kümmern wir uns nicht nur rechtzeitig um die Erstellung eines Energieausweises. Wir halten auch die gesetzlichen Vorgaben zu den Pflichtangaben des Energieausweises in Immobilienanzeigen ein und legen den Energieausweis beziehungsweise eine Kopie davon Interessenten bei Besichtigungen vor. Auf diese Weise können Sie sichergehen, dass Sie als Eigentümer - vertreten durch uns - alle Pflichten im Sinne der Energieeinsparverordnung erfüllen und keine Bußgelder zu fürchten haben.
Lernen wir uns kennen - ob via Telefon oder bei einem persönlichen Gespräch in unserem Beratungszentrum in Essen. Gerne beraten unsere Makler Sie ausführlich zum Energieausweis und Immobilienverkauf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.