Die schwere Entscheidung, was mit dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung geschieht, steht im Falle einer Scheidung mit an erster Stelle. Wir von Lindner Immobilien unterstützen Sie in dieser Phase und verschaffen Ihnen einen Überblick über Ihre Möglichkeiten.
Möchten Sie oder Ihr Partner in der Immobilie wohnen bleiben, besteht die Möglichkeit, den anderen auszuzahlen. Die Summe setzt sich aus dem Eigentumsanteil des Lebensgefährten wie auch der aktuellen Immobilienbewertung zusammen, bei der Sie ein Makler gerne unterstützt. Beachten Sie außerdem, dass Sie den Grundbucheintrag ändern müssen, sobald die Immobilie übertragen wurde. Wird das Eigenheim noch abbezahlt, müssen Sie die Bank über die Auszahlung informieren, damit sie die Bonität bei der verbleibenden Person prüft.
Eine weitere Option ist der Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Der Erlös wird abzüglich des Hauskredites zwischen Ihnen und Ihrem Partner aufgeteilt. Besteht das Wohneigentum aus mehreren Einheiten, ist eine Realteilung die Lösung, bei der jeder Ehepartner für seinen Teil an Wohnungen entscheidet, ob er verkaufen möchte. Ein Hausverkauf bringt vor allem finanzielle Vorteile mit sich. Beide Partner werden von den Schulden wie auch Unterhaltskosten entlastet. Mit einer professionellen Immobilienbewertung erfahren Sie, wie hoch Sie den Verkaufspreis ansetzen können. Wir von Lindner Immobilien beraten Sie außerdem zu dem besten Zeitpunkt für den Hausverkauf oder zu Optimierungsmaßnahmen, mit denen Sie den Wert der Immobilie steigern.
Möchten Sie beide nicht mehr in dem Haus wohnen, aber dennoch Eigentümer bleiben, bietet sich die Vermietung an. Sie bezahlen weiterhin den Kredit ab, wodurch Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen müssen. Wichtig ist, dass Sie sich mit Ihrem Partner darüber einigen, wer in Zukunft welche Aufgaben übernimmt. Wer rechnet die Mieteinnahmen ab? Wer erstellt Nebenkostenabrechnungen oder hilft bei Schadensfällen? Am besten halten Sie all das schriftlich fest. Vorteil der gemeinsamen Vermietung ist, dass Sie den Grundbucheintrag nicht ändern müssen, wodurch die Grundbuchkosten entfallen. Im Optimalfall erwartet Sie ein Gewinn durch die Mieteinnahmen.
Im Falle einer Scheidung ist einiges abzuklären und zu organisieren. Wir von Lindner Immobilien stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite und ermöglichen Ihnen einen unkomplizierten Vermarktungsprozess Ihrer Immobilie. Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Anliegen.