Grundbuch: Was das ist und was Sie darüber wissen sollten

Als amtliches Register beziehungsweise Bestandsverzeichnis hat das Grundbuch in der Bundesrepublik einen hohen Stellenwert und erfüllt eine wichtige Aufgabe: Es gibt an wem der Grund und Boden offiziell gehört. Natürlich macht das Grundbuch noch etwas mehr, zum Beispiel wichtige Eckdaten bezüglich des Grundstücks dokumentieren oder Hypotheken erfassen, die durch das Grundstück abgesichert sind. Mit diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen informativen Einblick in das Grundbuch.

So ist das Grundbuch aufgebaut

Es gibt eigentlich nicht "das" Grundbuch: Sondern verschiedene Verzeichnisse, die von den zuständigen Amtsgerichten im jeweiligen Bezirk geführt werden. Da ein Gericht dafür verantwortlich ist, genießt das Grundbuch den sogenannten "öffentlichen Glauben" - Änderungen sind notwendig, dürfen aber nur von zugelassenen Personen, dem Berufsstand des Notars, veranlasst werden. Der Richtigkeit der Angaben wird daher Vertrauen geschenkt.

Es gibt außerdem genau genommen noch weitere Grundbücher:

  •  Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch
  • Erbbaurechtsgrundbuch
  • Berggrundbuch
  • Eisenbahngrundbuch
Hausmodell mit Plänen

Letztere sind aus offensichtlichem Grund nur wenig für Privatleute interessant, speziell das Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch hingegen schon. Hierin wird, wie der Name korrekt vermuten lässt, "Teileigentum" dokumentiert - also beispielsweise Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern, wo dem Eigentümer eine Wohnung, der Eigentümergemeinschaft die Immobilie anteilig gehört.

Es erfolgt eine Gliederung in verschiedene Abteilungen und Abschnitte, weshalb das Grundbuch, egal in welcher Form, ausgesprochen umfangreich ist:

  • Abteilung 1: Eigentümerbenennung
  • Abteilung 2: Lasten und Beschränkungen
  • Abteilung 3: Hypotheken, Grundschulden etc.

Einsicht und Veränderungen

Einsicht in das Grundbuch erhält prinzipiell jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Beachten Sie aber, dass einfach nur "Interesse haben" als Begründung für gewöhnlich nicht ausreicht.

Veränderungen sind an eine Bewilligung durch den Notar oder eine von ihm beglaubigte Urkunde gebunden. Wer beispielsweise eine Immobilie geerbt hat, benötigt zunächst den Erbschein vom Notar, bevor es tatsächlich zu einer Umschreibung kommt.

Wissenswertes zu den Kosten

Änderungen und Neueintragungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühr wird staatlich geregelt und bemisst sich unter anderem am nominalen Geschäftswert sowie nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Gebührensätze können sich fortlaufend ändern, beim Immobilienkauf werden die mit dem Grundbuch assoziierten Kosten zu den Kaufnebenkosten gezählt. Üblicherweise spricht man im allgemeinen Sprachgebrauch von einer "110-Prozent-Finanzierung", wenn die Kaufnebenkosten ebenfalls darlehensfinanziert sind. Häufiger aber werden sie aus dem eingebrachten Eigenkapital geleistet.

Übrigens: Ein Grundbucheintrag kann natürlich falsch sein. Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit, dass jeder einzelne Eintrag in jedem Grundbuch korrekt ist. In der Praxis kommt das aber selten vor. In jedem Fall müssen die (rechtmäßigen) Eigentümer dann entsprechend Änderungen veranlassen und beweisen können, warum der aktuelle Eintrag unwahr ist.

Noch Fragen? Das Team von Lindner Immobilien ist für Sie da: Kommen Sie auf uns zu!

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