Was sind eigentlich Kaufnebenkosten?

Beim Immobilienerwerb sind neben dem Kaufpreis Nebenkosten in nicht unerheblicher Höhe zu zahlen. Die exakte Höhe der Kaufnebenkosten ist abhängig vom Preis der Immobilie.

Kaufnebenkosten: Einfach erklärt

Der Erwerb von Wohneigentum ist mit Kaufnebenkosten verbunden. Dazu zählen sämtliche Anschaffungskosten, die Käufer zusätzlich zum Kaufpreis der Immobilie entrichten. Für gewöhnlich betragen die Nebenkosten 10-15 % des Kaufpreises. Sie setzen sich aus drei Positionen zusammen:

  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten / Kosten für den Grundbucheintrag
  • Maklercourtage

Die Kaufnebenkosten sollten Sie wenn möglich mit Eigenkapital bezahlen. Andernfalls verteuert sich die Immobilienfinanzierung aufgrund des erhöhten Risikos der Banken signifikant. Gerne sind wir Ihnen bei der Finanzierungsvermittlung behilflich. So erhalten Sie ein Angebot, welches optimal zu Ihren individuellen Lebensumständen passt. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Grunderwerbsteuer

Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie ist prinzipiell Grunderwerbsteuer vom Käufer zu zahlen. Einzige Ausnahmen:

  • Der Kaufpreis beträgt nicht mehr als 2500 EUR.
  • Der Verkauf erfolgt unter Angehörigen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind.

Die Bundesländer können die Höhe der Grunderwerbsteuer in gewissem Rahmen selbst festlegen. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Steuersatz 6,5 %, während es in Niedersachsen 5 % und in Bayern 3,5 % sind. Um die Grunderwerbsteuer möglichst niedrig zu halten, ist es sinnvoll, zunächst ein unbebautes Grundstück zu erwerben und im Anschluss dort eine Immobilie zu entrichten. Dadurch zahlen Sie die Abgabe lediglich auf den Grundstückspreis. Allerdings bietet der Kauf von Bestandsimmobilien viele andere Vorteile und freie Baugrundstücke sind schwieriger zu finden. Den Bescheid über die Höhe der Grunderwerbsteuer erhalten Sie nach Abschluss des Kaufvertrags von der Steuerbehörde.

Notarkosten / Kosten für den Grundbucheintrag

Münzen und Modellhaus

Ohne eine notarielle Beurkundung ist es unmöglich, die Transaktion rechtswirksam abzuwickeln. Der Notar erstellt nicht nur den Vertragsentwurf, sondern ist darüber hinaus für folgende Vorgänge verantwortlich:

  • Löschung der Grundschulden des Verkäufers
  • Eintragung von Wege- und Wohnrechten
  • Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung

Die Notar- und Grundbuchkosten werden zusammen abgeführt, da der Notar zugleich die Eintragungen in das Grundbuch wie zum Beispiel die Auflassungsvormerkung oder den Wechsel der Eigentümer veranlasst. Insgesamt belaufen sich die Notar- und Grundbuchkosten auf etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises.

Maklercourtage

Die Suche nach einer geeigneten Immobilie ist herausfordernd und zeitaufwendig – insbesondere wenn die Nachfrage nach Wohneigentum groß ist. Demnach ist es empfehlenswert, einen Makler mit der Immobiliensuche zu beauftragen. Für eine erfolgreiche Vermittlung fällt Maklercourtage an. Sie beträgt im Regelfall zwischen 3 und 7 % des Kaufpreises. Seit Ende Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage in der Regel zur Hälfte.

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